Webdesign für Pflegedienste & Alltagsbegleitung
Pflegedienste und Alltagsbegleiter in Sachsen kämpfen mit einem doppelten Problem: Sie suchen Patienten, die sie nicht kennen — und Pflegepersonal, das ihnen fehlt. Eine Website, die beiden Zielgruppen gleichzeitig dient, vereint Patienteninformation, DSGVO-konformes Kontaktmanagement und Recruiting-Sektion in einer klar strukturierten Präsenz.
Warum Pflegedienste & Alltagsbegleitung eine maßgeschneiderte Website brauchen
Generische Templates lösen branchenspezifische Probleme nicht — diese fünf Punkte sind in Ihrer Branche entscheidend.
- 1
Angehörige googeln Pflegedienste in der akuten Pflegesituation — oft unter Zeitdruck und emotional belastet. Eine klare, beruhigende Website mit schnell sichtbaren Kerninformationen (Leistungen, Zulassung, Kontakt) senkt die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme.
- 2
SGB XI-Zugelassenheit und Pflegekassen-Abrechnung müssen auf der Website klar kommuniziert werden — fehlende Angaben erzeugen Unsicherheit und Anfragen, die sich mit einer guten FAQ-Sektion vermeiden lassen.
- 3
DSGVO Art. 9 schützt Gesundheits- und Pflegedaten besonders streng — Kontaktformulare und Anfrage-Prozesse für Pflegedienstleistungen unterliegen besonderen Verarbeitungsanforderungen.
- 4
Recruiting-Seiten für examinierte Pflegekräfte und Alltagsbegleiter sind für viele Pflegedienste wichtiger als die Patientenakquise — beide Funktionen auf einer Website zu verbinden spart Kosten.
- 5
BFSG 2025 gilt für Sozialdienstleister mit öffentlich zugänglichem Angebot — barrierefreie Websites sind keine Option, sondern Pflicht und signalisieren gleichzeitig Rücksichtnahme.
Unsere Leistungen für Pflegedienste & Alltagsbegleitung
Branchenspezifische Funktionen, die Ihre Zielgruppe erwartet — von der Konzeption bis zum Go-Live.
- Pflegedienst-Website mit Leistungsübersicht nach SGB XI-Leistungsarten
- Patientenkontakt-Formular mit DSGVO-konformer Einwilligung nach Art. 9
- Recruiting-Sektion mit Stellenanzeigen und Bewerberformular
- HomeAndConstructionBusiness + MedicalBusiness Schema.org
- BFSG-konforme Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA)
- Zulassungsinformationen und Pflegekassen-Logo-Übersicht
- FAQ-Sektion zu Pflegegraden, Kosten und Ablauf der Pflege
Regulatorische Anforderungen für Pflegedienste & Alltagsbegleitung
Wir kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen Ihrer Branche und bauen Ihre Website von Beginn an regelkonform.
- SGB XI §71 — Zulassung als ambulanter Pflegedienst ist Pflichtinformation auf der Website
- DSGVO Art. 9 — besondere Schutzpflichten für Gesundheits- und Pflegedaten in allen Formularen
- BFSG 2025 — Barrierefreiheitspflicht für Sozialdienstleister mit öffentlichem Angebot
- HeimG (Heimgesetz) — für stationäre Einrichtungen: Pflichtangaben zu Heimaufsicht und Trägerpflichten
Typischer Projektverlauf für Pflegedienste & Alltagsbegleitung
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Go-Live in 4–7 Wochen.
Erstgespräch & Briefing
Wir analysieren Ihre Zielgruppe, Wettbewerber und Anforderungen. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden.
Konzept & Design
Wireframes und visuelles Design abgestimmt auf Ihre Branche und Marke — BFSG-konforme Barrierefreiheit von Anfang an eingebaut.
Entwicklung & Inhalte
Technische Umsetzung, Integration aller branchenspezifischen Funktionen, Schema.org-Markup und Inhalte-Befüllung.
Launch & Übergabe
Live-Schalten mit SSL, Sitemap, Google Search Console-Verifikation und Einweisung in die Content-Pflege.
Investition
Professionelle Websites für Pflegedienste & Alltagsbegleitung in Sachsen liegen je nach Funktionsumfang zwischen 2.000 € und 7.000 € (netto, zzgl. MwSt.). Das konkrete Angebot hängt von Seitenanzahl, Funktionen und Integrationen ab.
Alle Projekte erhalten ein schriftliches Festpreisangebot — keine versteckten Kosten, keine Stundensatzsurprise.
Kostenloses Erstgespräch anfragenHäufige Fragen — Webdesign für Pflegedienste & Alltagsbegleitung
Direkte Antworten aus der Praxis — keine Marketing-Floskeln.
- Welche Pflichtinformationen muss ein ambulanter Pflegedienst auf der Website veröffentlichen?
- Pflichtangaben nach §71 SGB XI und TMG §5: vollständiger Trägername, Anschrift, Telefon, E-Mail, Pflegekassen-Zulassungsnummer, verantwortliche Pflegefachkraft und Qualitätsbericht-Verweis. Wir integrieren alle Pflichtangaben rechtsicher in Impressum und Leistungsseiten.
- Wie schütze ich Patientendaten bei Online-Kontaktanfragen?
- Kontaktformulare für Pflegedienstleistungen verarbeiten Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9 — das erfordert explizite Einwilligung, Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Formular-Anbieter und minimale Datenspeicherung. Wir setzen ausschließlich DSGVO-konforme Formular-Lösungen ein und liefern den AVV.
- Wie gewinne ich qualifiziertes Pflegepersonal über die Website?
- Effektive Recruiting-Seiten für Pflegedienste zeigen: Arbeitszeiten und Dienstplanstruktur, Benefits (Fahrtgeld, Fortbildungen, Dienstfahrzeug), Teamfotos und persönliche Statements, sowie direkte Bewerbungsformulare ohne Lebenslauf-Upload-Hürde. JobPosting Schema.org macht Stellen in Google for Jobs sichtbar.
- Was kostet eine professionelle Pflegedienst-Website?
- Eine vollständige Pflegedienst-Website mit BFSG-Konformität, DSGVO-konformen Formularen, Recruiting-Sektion und SGB XI-Pflichtangaben liegt bei Wender Media zwischen 2.000 € und 7.000 €, je nach Funktionsumfang. Monatliche Wartungs- und Hosting-Optionen sind buchbar.
- Gilt das BFSG 2025 für meinen Pflegedienst?
- Ambulante Pflegedienste mit öffentlich zugänglichem Leistungsangebot fallen unter BFSG 2025 und müssen ab dem 28. Juni 2025 WCAG 2.1 AA-konforme Websites anbieten. Für pflegebedürftige Nutzer und deren Angehörige ist Barrierefreiheit besonders kritisch — unlesbare Kontraste oder fehlende Screenreader-Unterstützung schließen Zielgruppen aus.
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