Webdesign für Anwälte & Steuerberater
Eine Kanzleiwebsite muss Vertrauen erzeugen, bevor der erste Mandantenkontakt stattfindet — in einem Bereich, in dem Google-Nutzer mit einem hohen Maß an Skepsis und Urteilsvermögen suchen. Gleichzeitig legt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BORA) klare Grenzen für anwaltliche Werbung fest. Wir kennen beide Seiten und bauen Websites, die überzeugen, ohne gegen Standesrecht zu verstoßen.
Warum Anwälte & Steuerberater eine maßgeschneiderte Website brauchen
Generische Templates lösen branchenspezifische Probleme nicht — diese fünf Punkte sind in Ihrer Branche entscheidend.
- 1
Potenzielle Mandanten googeln „Anwalt Arbeitsrecht Leipzig" noch bevor sie in Verzeichnissen wie anwalt.de suchen — wer in den organischen Ergebnissen fehlt, wird nie kontaktiert.
- 2
BORA §43b verbietet anwaltliche Werbung, die auf Mandatsakquise durch irreführende oder vergleichende Angaben abzielt — ein spezialisierter Webdesigner kennt die Linie.
- 3
RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) begrenzt, was auf einer Steuerberater- oder Anwaltsseite als „kostenlose Erstberatung" angekündigt werden darf.
- 4
Hochwertige Inhalte zu Rechtsgebieten signalisieren Fachkompetenz (E-E-A-T) und verbessern nachhaltig das Google-Ranking in hart umkämpften Kanzlei-Suchanfragen.
- 5
Mandanten mit hohem Schadenswert recherchieren ausführlich — eine professionelle Website mit Lebensläufen, Fachartikeln und sichtbaren Referenzen ist direkter Umsatzhebel.
Unsere Leistungen für Anwälte & Steuerberater
Branchenspezifische Funktionen, die Ihre Zielgruppe erwartet — von der Konzeption bis zum Go-Live.
- BORA-konforme Kanzleiwebsites ohne rechtlich bedenkliche Werbeaussagen
- Rechtsgebiets-Landingpages mit E-E-A-T-optimierter Textstruktur
- Attorney + LegalService Schema.org für rich snippets in Google
- Mandantenkontakt-Formular mit DSGVO-konformer Verarbeitung
- SSL-Verschlüsselung, Datenschutzerklärung und Impressum nach TMG §5
- Google Business Profile für lokale Mandantensuche
- Lebensläufe, Veröffentlichungen und Fachbeiträge als Vertrauensanker
Regulatorische Anforderungen für Anwälte & Steuerberater
Wir kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen Ihrer Branche und bauen Ihre Website von Beginn an regelkonform.
- BORA §43b — Werbebeschränkungen für Rechtsanwälte: sachlich, nicht irreführend
- BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) — Pflichtangaben im Impressum für Kanzleien
- RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) — Grenzen für Aussagen zu kostenloser Beratung
- StBerG §64 — berufsrechtliche Pflichten für Steuerberater-Websites
Typischer Projektverlauf für Anwälte & Steuerberater
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Go-Live in 3–6 Wochen.
Erstgespräch & Briefing
Wir analysieren Ihre Zielgruppe, Wettbewerber und Anforderungen. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden.
Konzept & Design
Wireframes und visuelles Design abgestimmt auf Ihre Branche und Marke — BFSG-konforme Barrierefreiheit von Anfang an eingebaut.
Entwicklung & Inhalte
Technische Umsetzung, Integration aller branchenspezifischen Funktionen, Schema.org-Markup und Inhalte-Befüllung.
Launch & Übergabe
Live-Schalten mit SSL, Sitemap, Google Search Console-Verifikation und Einweisung in die Content-Pflege.
Investition
Professionelle Websites für Anwälte & Steuerberater in Sachsen liegen je nach Funktionsumfang zwischen 2.000 € und 7.000 € (netto, zzgl. MwSt.). Das konkrete Angebot hängt von Seitenanzahl, Funktionen und Integrationen ab.
Alle Projekte erhalten ein schriftliches Festpreisangebot — keine versteckten Kosten, keine Stundensatzsurprise.
Kostenloses Erstgespräch anfragenHäufige Fragen — Webdesign für Anwälte & Steuerberater
Direkte Antworten aus der Praxis — keine Marketing-Floskeln.
- Was darf ich auf meiner Kanzleiwebsite bewerben?
- Gemäß BORA §43b darf anwaltliche Werbung sachlich informieren, jedoch keine reklamehaften Superlative, unrichtige Versprechen oder vergleichende Darstellungen enthalten. Zulässig sind Rechtsgebietsdarstellungen, Lebensläufe, Fachbeiträge und neutrale Mandantenstimmen. Wir formulieren alle Kanzleitexte berufsrechtskonform.
- Welche Pflichtangaben muss eine Kanzleiwebsite enthalten?
- Pflichtangaben nach §5 TMG, §2 BORA und §36 BRAO: vollständiger Name aller Partner, Kanzleianschrift, Telefon/E-Mail, Rechtsanwaltskammer und Berufshaftpflichtversicherer. Für Steuerberater ergänzend: Steuernummer und Aufsichtsbehörde. Wir pflegen alle Pflichtangaben im Impressum korrekt ein.
- Lohnt sich SEO für eine Anwaltskanzlei?
- Ja — Suchanfragen wie „Anwalt Arbeitsrecht Dresden" oder „Steuerberater Leipzig Gewerbebetrieb" haben hohen kommerziellen Intent. Kanzleien mit strukturierten Rechtsgebietsseiten und Google Business Profile ranken messbar besser als reine Brancheneinträge. Wir zeigen Ihnen die konkreten Suchvolumina für Ihr Gebiet.
- Darf ein Steuerberater Preise auf der Website veröffentlichen?
- Steuerberater unterliegen der StBGebV, die Mindesthonorare regelt. Die Publikation von Honorarspannen ist zulässig, solange sie nicht irreführend ist. Viele Kanzleien nennen Einstiegspreise für Standardleistungen (z.B. Einkommenssteuererklärung). Wir helfen bei der berufsrechtlich sicheren Preiskommunikation.
- Wie unterscheide ich meine Kanzlei von anderen Kanzleien im Netz?
- Differenzierung entsteht durch E-E-A-T: Experience (Fallbeispiele ohne Mandantennennung), Expertise (Fachbeiträge in spezifischen Rechtsgebieten), Authoritativeness (Medienzitate, Lehraufträge) und Trustworthiness (transparente Kontaktinformationen, sichtbare Teamfotos). Generische „Wir sind kompetent"-Texte funktionieren nicht mehr.
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