Barrierefreie Websites nach BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht digitale Barrierefreiheit zur Pflicht. Wir prüfen Ihre Website, setzen WCAG 2.2 um und sichern Ihre Compliance — für Unternehmen in ganz Sachsen.
Was verlangt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein.
- WCAG 2.2 Level AA — Internationaler technischer Mindeststandard
- EN 301 549 — Harmonisierte europäische Norm
- Bußgelder bis 100.000 Euro — bei Nichteinhaltung
- Barrierefreiheitserklärung — Pflichtbestandteil jeder Website
Die 4 WCAG-Grundsätze
Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste.
Bedienbar
Alle Funktionen per Tastatur erreichbar, ausreichend Zeit für Eingaben, keine blinkenden Inhalte, die Anfälle auslösen können.
Verständlich
Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, Fehlerhinweise bei Formularen und Hilfestellungen für Nutzereingaben.
Robust
Kompatibel mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern, Braillezeilen und Sprachsteuerung.
Unsere Leistungen für digitale Barrierefreiheit
Von der Erstanalyse bis zur dauerhaften Compliance — wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg zur barrierefreien Website.
BFSG-Audit & Analyse
Umfassende Prüfung Ihrer bestehenden Website gegen WCAG 2.2 AA, EN 301 549 und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Detaillierter Bericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen.
Technische Umsetzung
Semantisches HTML, ARIA-Attribute, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität. Wir setzen alle technischen Anforderungen nach WCAG 2.2 Level AA um.
Visuelles Design & Kontraste
Farbkontraste nach WCAG-Richtlinien (mindestens 4.5:1 für Text, 3:1 für große Schrift), skalierbare Schriftgrößen und responsive Layouts für alle Eingabegeräte.
Barrierefreiheitserklärung
Erstellung einer rechtskonformen Erklärung zur Barrierefreiheit nach BFSG-Vorgaben inklusive Feedback-Mechanismus und Kontaktmöglichkeit für Nutzer mit Einschränkungen.
Schulung & Dokumentation
Training für Ihr Team: Wie Sie barrierefreie Inhalte erstellen und pflegen. Checklisten für redaktionelle Arbeit und technische Wartung.
Laufende Überwachung
Regelmäßige automatisierte und manuelle Tests nach jedem Content-Update. So bleibt Ihre Website dauerhaft konform — nicht nur am Tag der Prüfung.
Barrierefreiheit ist gut fürs Geschäft
Größere Zielgruppe
Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Behinderungen. Barrierefreie Websites erreichen diese Zielgruppe — und profitieren von besserer Usability für alle.
Bessere Rankings
Semantisches HTML, Alternativtexte und klare Seitenstruktur — das sind auch Rankingfaktoren für Google. Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand.
Bessere Nutzererfahrung
Barrierefreie Websites sind intuitiver, schneller und einfacher zu bedienen — für alle Nutzer, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft ab Juni 2025 grundsätzlich alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, sollten aber trotzdem barrierefrei sein — denn Barrierefreiheit bedeutet mehr Kunden.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Marktüberwachungsbehörden den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen untersagen. Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände sind ebenfalls möglich.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG und BFSG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) sind ein internationaler technischer Standard. Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das die EU-Richtlinie (European Accessibility Act) umsetzt und sich auf die harmonisierte Norm EN 301 549 stützt, die wiederum WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard referenziert.
Wie lange dauert es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom aktuellen Zustand und der Komplexität Ihrer Website ab. Ein Audit dauert 2–5 Tage, die Umsetzung der Maßnahmen je nach Umfang 2–8 Wochen. Wir priorisieren kritische Barrieren, damit die wichtigsten Verbesserungen schnell umgesetzt sind.
Ist Ihre Website BFSG-konform?
Lassen Sie Ihre Website jetzt prüfen und vermeiden Sie Bußgelder. Wir erstellen einen detaillierten Audit-Bericht und setzen alle nötigen Maßnahmen um.
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