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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Ausnahmen existieren und wie Sie Compliance nachweisen — dieser Artikel gibt eine vollständige, praxisorientierte Übersicht.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Anwendungsbereich
Das BFSG gilt für Wirtschaftsakteure, die folgende Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten:
- Websites und mobile Anwendungen für Verbraucher
- E-Commerce-Plattformen (Online-Shops)
- Banking und Finanzdienstleistungen
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und E-Reader
- Tickets und Check-In-Systeme
Wichtig: Das BFSG gilt für B2C-Dienste. Rein interne B2B-Anwendungen ohne Verbraucherkontakt fallen grundsätzlich nicht unter die Verordnung.
Ausnahmen: Kleinstunternehmen
Das BFSG enthält eine bedeutende Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 BFSG):
Kleinstunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht überschreitet.
Wenn Ihr Unternehmen beide Kriterien erfüllt (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Millionen Euro Umsatz), sind Sie vom BFSG ausgenommen — aber: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte wie E-Reader oder Fahrscheinautomaten.
Wann gilt eine unverhältnismäßige Last?
Selbst für betroffene Unternehmen sieht das BFSG eine Ausnahme vor, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Last darstellt (§ 16 BFSG). Dabei wird geprüft:
- Verhältnis der Kosten zum Nutzen für Personen mit Behinderungen
- Geschätzter Nutzen für die betroffene Bevölkerungsgruppe
- Häufigkeit und Dauer der Nutzung
Die unverhältnismäßige Last muss aktiv dokumentiert und begründet werden — sie ist keine automatische Ausnahme.
Was technisch umzusetzen ist
WCAG 2.2 Level AA als Mindeststandard
Das BFSG verweist auf die EN 301 549 als harmonisierten Standard, die wiederum auf WCAG 2.2 Level AA aufbaut. Die vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein
- Bedienbar: Alle Funktionen müssen per Tastatur nutzbar sein
- Verständlich: Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein
- Robust: Inhalte müssen von Hilfstechnologien korrekt interpretiert werden
Technische Pflichtanforderungen im Überblick
1. Farbkontrast
| Situation | Mindest-Kontrastverhältnis |
|---|---|
| Normaler Text (< 18pt) | 4,5:1 |
| Großer Text (≥ 18pt oder ≥ 14pt fett) | 3,0:1 |
| Benutzeroberflächen-Komponenten und grafische Objekte | 3,0:1 |
Werkzeug zur Prüfung: WebAIM Contrast Checker
2. Tastaturzugänglichkeit
- Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare, Dialoge) müssen per Tab-Taste erreichbar sein
- Sichtbarer Fokus-Indikator auf allen fokussierbaren Elementen (WCAG 2.4.7)
- Kein Keyboard-Trap: Benutzer muss immer aus Komponenten heraus navigieren können
- Skip-Navigation-Link: „Zum Inhalt springen” als erstes Element der Seite
<!-- Skip-Navigation-Link — erstes Element im <body> -->
<a
href="#main-content"
class="sr-only focus:not-sr-only focus:fixed focus:top-4 focus:left-4 focus:z-50 focus:px-4 focus:py-2 focus:bg-primary-600 focus:text-white focus:rounded"
>
Zum Inhalt springen
</a>
3. Alternativtexte
- Jedes informative Bild benötigt einen beschreibenden
alt-Text - Dekorative Bilder erhalten
alt=""(leerer Alt-Text) - Komplexe Grafiken (Diagramme, Infografiken) benötigen eine Langbeschreibung
<!-- Informatives Bild -->
<img src="/images/team.webp" alt="Team Wender Media in unserem Büro in Halle (Saale)" />
<!-- Dekoratives Bild -->
<img src="/images/deco-wave.svg" alt="" role="presentation" />
4. Formulare und Fehlerbehandlung
- Jedes Formularfeld benötigt ein programmatisch verknüpftes
<label> - Fehlermeldungen müssen spezifisch und konstruktiv sein (WCAG 3.3.1)
- Pflichtfelder müssen als solche gekennzeichnet sein
- Fehlerzusammenfassungen nach Formularabsendung
<label for="email">
E-Mail-Adresse <span aria-hidden="true">*</span>
<span class="sr-only">(Pflichtfeld)</span>
</label>
<input
type="email"
id="email"
name="email"
required
aria-describedby="email-error"
aria-invalid="false"
/>
<p id="email-error" role="alert" class="hidden text-red-600 text-sm mt-1">
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
</p>
5. Sprachauszeichnung
<html lang="de">
Fremdsprachige Passagen explizit auszeichnen:
<p lang="de">Unsere Leistungen umfassen auch <span lang="en">mobile-first design</span>.</p>
6. Überschriften-Hierarchie
- Pro Seite exakt eine
<h1> - Keine Überschriften-Ebenen überspringen (kein H1 → H3)
- Überschriften dürfen nicht rein dekorativ eingesetzt werden
7. Touch-Targets (Mobile)
WCAG 2.5.5 (Level AAA) empfiehlt 44×44 CSS Pixel. WCAG 2.5.8 (Level AA, neu in WCAG 2.2) schreibt 24×24 CSS Pixel vor, aber BFSG orientiert sich an WCAG 2.2 AA, also 24px minimum mit ausreichend Abstand.
In der Praxis: Verwenden Sie mindestens 44×44 Pixel für alle Buttons und Links — das ist die sicherere BFSG-konforme Umsetzung.
8. Barrierefreiheitserklärung
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen (§ 12 BFSG). Diese muss enthalten:
- Status der Konformität (vollständig, teilweise oder nicht konform)
- Nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung
- Kontaktmöglichkeit für Nutzer mit Barriereproblemen
- Schlichtungsverfahren
Ein entsprechendes Muster stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.
Durchsetzung und Bußgelder
Marktüberwachungsbehörden in Sachsen
Die Durchsetzung des BFSG liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. In Sachsen ist das die Landesdirektion Sachsen (Referat Marktüberwachung). Beschwerden können auch von Verbraucherverbänden und Behindertenverbänden eingereicht werden.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld (max.) |
|---|---|
| Fehlende Barrierefreiheitserklärung | 10.000 € |
| Keine BFSG-konforme Rückmeldestelle | 10.000 € |
| Bereitstellung nicht barrierefreier Produkte/Dienste | 100.000 € |
Diese Bußgelder können für jeden einzelnen festgestellten Verstoß verhängt werden.
Schlichtungsverfahren
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen ein Schlichtungsverfahren anbieten. Die Schlichtungsstelle BFSG übernimmt diese Funktion — die Teilnahme ist für Unternehmen verpflichtend, wenn ein Nutzer das Verfahren initiiert.
BFSG-relevante Branchen auf einen Blick
Arztpraxen und Heilpraktiker
Arztpraxen sind BFSG-pflichtig, wenn sie mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen oder den Umsatzschwellenwert überschreiten. Besonders kritisch: Terminbuchungssysteme, Online-Formulare für Patienten und die Kontaktseite müssen WCAG 2.2 AA entsprechen. Mehr dazu in unserem Artikel zu Websites für Ärzte und Heilpraktiker.
Anwälte und Steuerberater
Kanzleien mit eigenem Webauftritt für Mandantenakquise fallen unter das BFSG. Besonders häufige Lücken: Kontaktformulare ohne Labels, PDF-Dokumente ohne Alternativtexte, fehlende Sprachauszeichnung. Details unter Webdesign für Anwälte und Steuerberater.
Online-Shops
E-Commerce-Plattformen sind explizit im BFSG-Anwendungsbereich genannt (§ 1 Abs. 3 Nr. 6). Checkout-Prozesse, Produktseiten, Suchfunktionen und Warenkorb müssen vollständig WCAG 2.2 AA konform sein. Mehr unter Webdesign für Online-Shops.
Compliance-Checkliste
Nutzen Sie unseren BFSG-Compliance-Checker für eine automatisierte Erstprüfung. Für die manuelle Überprüfung empfehlen wir:
- Farbkontrast aller Texte mit Contrast Checker prüfen
- Keyboard-Navigation durch die gesamte Website testen (ohne Maus)
- Alle Bilder auf Alt-Texte prüfen
- Formular-Labels programmatisch mit Feldern verknüpft?
- Überschriften-Hierarchie: genau eine H1, keine Sprünge
-
<html lang="de">gesetzt? - Skip-Navigation-Link vorhanden?
- Touch-Targets mindestens 44×44 Pixel?
- Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht?
- Rückmeldestelle (E-Mail oder Formular) für Barriereprobleme eingerichtet?
Fazit: Barrierefreiheit als Investition
Das BFSG erzwingt eine Mindestqualität, die viele Websites ohnehin haben sollten. Eine barrierefreie Website:
- Erreicht 15–20% der Bevölkerung, die mit Einschränkungen lebt (Statistisches Bundesamt 2023)
- Verbessert die Usability für alle Nutzer — nicht nur für Menschen mit Behinderungen
- Stärkt technisches SEO durch semantisches HTML und schnellere Ladezeiten
- Reduziert Haftungsrisiken
Wir überprüfen Ihren bestehenden Webauftritt auf BFSG-Konformität und setzen fehlende Anforderungen rechtssicher um. Sprechen Sie uns gerne an — Erstberatung kostenlos.